QUALITÄT MIT GARANTIE
hülsta – 5-Jahres-Garantie
Als die führende Marke im Möbelhandel legen wir größten Wert auf Qualität. Dies bringen wir auch mit unserer 5-Jahres-Garantie zum Ausdruck. Für Sie als Kunde bedeutet das höchstmögliche Sicherheit beim Kauf eines hülsta Möbelstückes.
Über die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren hinaus bieten wir diese Garantie. Im Folgenden beschreiben wir die Voraussetzungen und das Vorgehen im Garantiefall.
Die Garantie gilt für private Erstkäufer von Neuware und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Garantiefälle müssen immer beim direkt beim Handelspartner angezeigt werden
Ein echter Mangel liegt nur vor, wenn das Produkt von einem Fehler betroffen ist, der nicht in Ihrer Verantwortung liegt.
Voraussetzungen für einen Garantieanspruch
Für die unter den Lizensmarken Hülsta und now by hülsta vertriebenen Produkte gewährt der Hersteller eine 5 Jahres Garantie.
Die 5 Jahres Garantie beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Garantieansprüche sind innerhalb der Garantiezeit vom jeweiligen Händler unter vorheriger Prüfung und Bewertung der Ausschlusskriterien beim Lizenzhersteller unverzüglich anzuzeigen, schriftlich zu beschreiben und mit zugehörigen KV-Nr, AB-Nr. und Bildern einzureichen.
Weitere Voraussetzungen:
- Sachgerechte Lagerung, Transport, Aufbau
- Sachgemäßer Umgang mit dem Produkt
- Beachtung von Gebrauchs- und Pflegeanleitung
Ausnahmen der Garantie
- Schäden durch unsachgemäßen Umgang
- Gewerbliche Nutzung, Ausstellungsstücke
- Verschleißteile
- Normale Abnutzung
weitere Ausschlüsse:
- Lampen und Leuchtmittel
- Bezugsmaterialien, Elektrogeräte, elektrische und elektronische Bauteile
- Mängel die auf eine Nichtbeachtung der Produkt- und Pflegehinweise zurückführt
- Polsterumbauten und Elektrokomponenten an und im Bettgestell
- Beschädigungen durch Fremdeinwirkung (z.B. Kratzer, Brand- /Wasserschäden, Schnitte, o.ä.)
- Allgemeine Abnutzung (Verschleiß) sowie Verschleißteile (Leuchtmittel, Batterien, o.ä.)
- Mängel die auf eine gewerbliche oder unsachgemäße Nutzung oder Pflege zurückzuführen sind oder eine Veränderung oder nicht fachgerechte Instandsetzung der Ware durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind
- Veränderungen durch Umwelteinflüsse wie z. Bsp. Licht, Luftfeuchtigkeit, Wasser oder Temperaturen o.ä.
- Verschmutzungen, Verfärbungen oder sonstige chemische bedingte Veränderungen
- Transportschäden bei Selbstabholung des Kunden und Transporten und Bewegungen die nach dem Auslieferdatum an den Kunden liegen
- Mangelfolgeschäden (z. Bsp. Verdienstausfall o.ä.)
Notwendige Dokumente
- der Kaufvertrag im Original
- mit Fotografien dokumentierte, genaue Beschreibung des Problems
Vorgehen
Wenden Sie sich mit den notwendigen Dokumenten direkt an unseren Handelspartner, bei dem Sie das Produkt gekauft haben.
Ergänzungen
Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung oder zu einem Neubeginn der Garantiezeit, es sei denn es handelt sich um einen kompletten Austausch der erworben Sache in ein neues Produkt. Die Garantiebedingungen beschränken sich ausschließlich auf das unter §3 genannte Vertriebsgebiet des Lizenzvertrages.